{"id":186,"date":"2017-02-13T17:55:29","date_gmt":"2017-02-13T16:55:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.otte1.org\/?page_id=186"},"modified":"2025-06-23T20:27:05","modified_gmt":"2025-06-23T18:27:05","slug":"der-verein","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/de\/ueber-uns\/der-verein\/","title":{"rendered":"Der Verein"},"content":{"rendered":"<h1>Der Verein<\/h1>\n<p>Der F\u00f6rderkreis &#8222;otte1 &#8211; Schleswig-Holsteinisches K\u00fcnstlerhaus e.V.&#8220; betreibt das Wohnhaus Ottestr. 1 in Eckernf\u00f6rde und stellt es (internationalen) Stipendiaten als Arbeitsst\u00e4tte zur Verf\u00fcgung.<br \/>\nDie Mittel, die der Verein aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen und Spenden erh\u00e4lt, werden ausschlie\u00dflich f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet (vgl. Satzung).<\/p>\n<p>Neue Mitglieder sind willkommen: <a href=\"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/beitrittserklaerung-shkh-otte1-1.pdf\">Beitrittserkl\u00e4rung SHKH otte1<\/a><\/p>\n<p>Der Vorstand wird f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt und setzt sich derzeit aus folgenden Personen zusammen:<br \/>\nNorbert Weber (1. Vorsitzender), Anja R\u00f6misch (stellvertretende Vorsitzende), Matthias Herrmann (Schatzmeister) und Klaus Bu\u00df (Beisitzer).<br \/>\nDie ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr, in der Regel im Fr\u00fchjahr, statt.<\/p>\n<p><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n<p>des F\u00f6rderkreises Schleswig-Holsteinisches K\u00fcnstlerhaus e.V.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u00a71 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen F\u00f6rderkreis \u201eSchleswig-Holsteinisches K\u00fcnstlerhaus\u201c e.V.. Sein Sitz ist Eckernf\u00f6rde. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u00a72 Zweck des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Zweck der Vereinst\u00e4tigkeit ist die Unterst\u00fctzung von K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstlern durch das Betreiben des Schleswig-Holsteinischen K\u00fcnstlerhauses. Das K\u00fcnstlerhaus steht Stipendiatinnen und Stipendiaten des Landes Schleswig-Holstein als Arbeitsst\u00e4tte zur Verf\u00fcgung. Der Verein stellt finanzielle Mittel zur F\u00f6rderung des k\u00fcnstlerischen Schaffens bereit und vermittelt K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstlern Ausstellungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Die Mitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu leisten, der von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Die Einnahmen des Vereins aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen und Spenden usw. m\u00fcssen ausschlie\u00dflich f\u00fcr diesen satzungsm\u00e4\u00dfigen Zweck verwendet werden. Aufwendungen f\u00fcr Verwaltungszwecke d\u00fcrfen nur zur Kostendeckung verbraucht werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u00a73 Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliedschaft k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen erwerben. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung. Der Vorstand kann einen Beitritt bei Vorlage eines wichtigen Grundes mit Stimmenmehrheit ablehnen.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<ol>\n<li>a) durch Tod oder durch Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>\nb) durch Austritt,<br \/>\nc) durch Ausschluss.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres durch schriftliche K\u00fcndigung der Mitgliedschaft gegen\u00fcber dem Vorstand m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es<\/p>\n<ol>\n<li>schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise sch\u00e4digt oder<\/li>\n<li>mehr als drei Monate mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages im R\u00fcckstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses seine R\u00fcckst\u00e4nde nicht eingezahlt hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gr\u00fcnden des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Dies ist ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u00a74 Organe des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol>\n<li>der Vorstand,<br \/>\n2. die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a75 Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal f\u00fcnf Personen. Davon muss mindestens eine Person k\u00fcnstlerischen Sachverstand besitzen (kunstsachverst\u00e4ndiges Vorstandsmitglied). Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren einzeln gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Mitglieder des Vorstandes k\u00f6nnen nur Vereinsmitglieder sein; mit der Aufgabe der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand.<\/p>\n<p>Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regul\u00e4ren Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.<\/p>\n<p>Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu berufen.<\/p>\n<p>Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Kassenwartin bzw. den Kassenwart. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 (2) BGB (gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand) sind die drei vorstehend aufgef\u00fchrten Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<p>Die gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Vertretung des Vereins gegen\u00fcber Dritten erfolgt durch zwei der oben genannten Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<p>Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder, darunter die\/der Vorsitzende oder die\/der stellvertretende Vorsitzende anwesend sind.<\/p>\n<p>Vorstandsbeschl\u00fcsse k\u00f6nnen auch schriftlich, fernm\u00fcndlich oder \u00fcber Wege moderner Telekommunikation gefasst werden, wenn allen Mitgliedern des Vorstandes die Teilnahme erm\u00f6glicht wird. Die Beschl\u00fcsse sind zu protokollieren.<\/p>\n<p>Die Vorstandssitzungen werden von der\/dem Vorsitzenden oder &#8211; bei deren\/dessen Verhinderung &#8211; durch die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollf\u00fchrer sowie dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u00a76 Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im ersten Halbjahr, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich (auch \u00fcber Wege moderner Telekommunikation) unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n<p>Jedes Vereinsmitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. \u00dcber den Antrag entscheidet der Vorstand. \u00dcber Antr\u00e4ge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen, Beschl\u00fcsse zur Aufl\u00f6sung des Vereins sowie zum Ausschluss von Mitgliedern bed\u00fcrfen einer 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Juristische Personen sind durch ihren gesetzlichen Vertreter stimmberechtigt.<\/p>\n<p>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind unter folgenden Voraussetzungen einzuberufen:<\/p>\n<ol>\n<li>auf schriftlichen Antrag beim Vorstand von mindestens 1\/10 der Mitglieder\u00a0unter gleichzeitiger Angabe der Gr\u00fcnde,<\/li>\n<li>durch den Vorstand bei Vorliegen besonderer Umst\u00e4nde.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a77 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber<\/p>\n<ol>\n<li>Wahl und Entlastung des Vorstandes<br \/>\n2. Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n3. Entgegennahme des Jahresberichtes<br \/>\n4. Festsetzung des Mitgliedsbeitrags<br \/>\n5. Ausschluss von Mitgliedern<br \/>\n6. Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n7. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die\/der Vorsitzende oder deren\/dessen Stellvertreter\/in leitet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Beim Beschluss \u00fcber die Entlastung des Vorstands sind die Vorstandsmitglieder nicht stimmberechtigt.<\/p>\n<p>Von der Mitgliederversammlung werden Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Von den beiden Kassenpr\u00fcfern wird einer nach einem Jahr durch einen neuen Kassenpr\u00fcfer ersetzt. Sie haben die Kassenf\u00fchrung mindestens einmal j\u00e4hrlich zu pr\u00fcfen. Sie sind in ihrer T\u00e4tigkeit unabh\u00e4ngig und nur der Mitgliederversammlung gegen\u00fcber verantwortlich.<\/p>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse ist ein vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u00a78 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Eckernf\u00f6rde, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige kulturelle Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Der Verein Der F\u00f6rderkreis &#8222;otte1 &#8211; Schleswig-Holsteinisches K\u00fcnstlerhaus e.V.&#8220; betreibt das Wohnhaus Ottestr. 1 in Eckernf\u00f6rde und stellt es (internationalen) Stipendiaten als Arbeitsst\u00e4tte zur Verf\u00fcgung. Die Mittel, die der Verein aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen und Spenden erh\u00e4lt, werden ausschlie\u00dflich f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet (vgl. Satzung). Neue Mitglieder sind willkommen: Beitrittserkl\u00e4rung SHKH otte1 Der Vorstand wird f\u00fcr","protected":false},"author":1,"featured_media":103,"parent":18385,"menu_order":22,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post post-type-page post-view- post-scope-","status-publish","has-post-thumbnail","clear"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/186","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=186"}],"version-history":[{"count":37,"href":"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/186\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":24757,"href":"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/186\/revisions\/24757"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/18385"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/103"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/otte1.staging.computerlie.be\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=186"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}